Gemeinsam regeln wir alles Notwendige rund um Versicherung, Sach-verständigen und Leihwagen. Wir setzen alle Ihre Ansprüche als Geschädigte – wie z.B. Schmerzensgeld oder andere Sachschäden – bei der gegnerischen Versicherung für Sie durch. Sie müssen sich um nichts kümmern, da der Unfall schon ärgerlich genug ist. Mit dem Ausfüllen des Unfallkurzberichtes ist Ihre Arbeit getan.Sobald ein Gutachten erstellt ist, kann ohne Verzögerung die Reparatur erfolgen, damit Sie schnellstmöglich wieder mit Ihrem Fahrzeug unterwegs sein können.